Den eigenen Namen nach der Hochzeit behalten: Japans neuer Justizminister will Geburtsnamen rechtlich absichern
In Japan müssen Ehepaare einen gemeinsamen Nachnamen tragen, und in der überwältigenden Mehrheit der Fälle gibt die Frau ihren auf. Viele Frauen verwenden im Beruf trotzdem weiter ihren alten Namen, doch diese Praxis bewegt sich in einer Grauzone: auf Visitenkarten akzeptiert, bei Banken, Pässen und Behördenformularen oft umständlich.
Der neue Justizminister Takashi Yamashita, zugleich für Gleichstellung zuständig, will der Nutzung von Geburtsnamen nun eine echte Rechtsgrundlage geben, statt sie nur als Aliasnamen zu behandeln. In einem Interview sagte er, die Details würden noch ausgearbeitet, deutete aber an, dass dafür womöglich weder das Zivilgesetzbuch noch das Familienregistergesetz geändert werden müsse.
Er trennte dies ausdrücklich von der langjährigen Forderung nach einem wahlweisen Doppelnamensystem, das Paaren erlauben würde, rechtlich unterschiedliche Namen zu behalten. Yamashita nannte es einen schweren Fehler, beides als austauschbar zu betrachten: Auch wer gern einen gemeinsamen Nachnamen trägt, möchte vielleicht den Namen behalten, den er sein Leben lang benutzt hat.
Kritiker werden sagen, es sei ein halber Schritt, der die schwierigere Reform umgeht. Befürworter werden entgegnen, klare Regeln, wo ein Geburtsname verwendet werden darf, würden echte Alltagsprobleme schnell lösen. So oder so hat sich die Debatte verschoben – von der Frage, ob Namen wichtig sind, hin zu der, wie stark das Gesetz sie schützen soll. In einem Land, in dem das Thema seit Jahrzehnten feststeckt, ist das eine bedeutsame Veränderung.